Attraktive Freizügigkeitslösungen bei Arbeitslosigkeit
Wer vor dem Erreichen des 58. Altersjahres arbeitslos wird und aus der Pensionskasse (PK) ausscheidet, kann die obligatorische Vorsorge (AHV Lohnanteile bis CHF 84’600) bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiterführen. Alternativ kann das PK-Vermögen auch bei einer Freizügigkeitsstiftung parkiert werden. Dabei ist es ratsam, Stiftungen zu wählen, welche möglichst grosse Anlagefreiräume bieten, damit das Kapital effizient arbeiten kann. Dies kann sich vor allem für ältere Vorsorgenehmer lohnen, deren Chancen gering sind, eine neue Stelle zu finden. Sie können langfristig agieren. Und je langfristiger der Anlagehorizont ist, umso renditeträchtiger kann das Kapital angelegt werden.
mehr lesenVersicherungsschutz – massgeschneidert
Seit einigen Jahren bietet die Freizügigkeitsstiftung Independent auch Versicherungsleistungen an. Je nach Lebenssituation können die Vorsorgenehmer dieses Angebot sinnvoll einsetzen – zu sehr attraktiven Prämien. Unser Vorsorgespezialist Jeremy Unterweger beantwortet die wichtigsten Fragen.
mehr lesenSäule 3a Lücken füllen
Der Verein Vorsorge Schweiz vertritt die Interessen der Säule 3a Einrichtungen, der Freizügigkeitsstiftungen und deren Kunden. Emmanuel Ullmann, Generalsekretär des VVS, beantwortet einige zentrale Fragen von PensExpert.
mehr lesenKonjunktur stützt weiterhin die Aktienmärkte
Im Expertengespräch mit PensExpert skizziert Prof. Dr. Klaus W. Wellershoff die Treiber und Erfolgsfaktoren einer durchdachten Anlagepolitik. In Bezug auf die Aktienmärkte zeigt er sich nach wie vor optimistisch.
mehr lesen«Die finanzielle Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr gesichert»
Das Dreisäulenkonzept der Schweizer Altersvorsorge ist weiterhin ein Erfolgsmodell. Doch weil der Reformwille fehlt, droht die finanzielle Schieflage. Ein Gespräch mit Jérôme Cosandey, dem Forschungsleiter Sozialpolitik von Avenir Suisse.
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